Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe § 35 und Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII

Die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe und bzw. auch in Verbindung mit der Hilfe für junge Volljährige richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer aktuellen Lebenssituation besonders gefährdet sind und intensive Hilfe und Beratung benötigen.

Dieses Angebot soll Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung akuter Krisen helfen und sie bei der sozialen Integration und beim Aufbau einer eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen. Die Hilfe setzt da an, wo die Kinder und Jugendlichen leben  –  in der Familie, in der eigenen Wohnung oder auf der Straße.

Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit besonderen psychischen /seelischen Belastungen und Einschränkungen

Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung aufweisen oder von seelischer Behinderung bedroht sind, benötigen besondere und intensive Betreuungs– und Unterstützungsleistungen. Unser Angebot richtet sich hier an Kinder und Jugendliche, bei denen folgende Auffälligkeiten, Einschränkungen oder Behinderungen bzw. Kombinationen aller vorliegen:

  • deutliche Lernschwierigkeiten/Lernbehinderung
  • Verzögerung der kognitiven–intellektuellen Entwicklung
  • leichte Intelligenzminderung (ICD 10 / F70)
  • mittelgradige Intelligenzminderung (ICD 10 / F71)
  • Emotional instabile Persönlichkeitsstörung / Borderline–Störung (ICD 10/F60.3)
  • Phobische Störungen (ICD 19/ F40–ff.)
  • Asperger–Syndrom (ICD 10/ F84.5)
  • seelische Störungen als Folge von Krankheiten, Traumatisierungen oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen (seelische Behinderung / Bedrohung von seelischer Behinderung)

Zielgruppe der intensiven Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe § 35 SGB VIII / Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII

Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr oder jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Unterstützungsangebote richten sich an Jugendliche und junge Volljährige, die:

  • in einer stationären Einrichtung nicht (mehr) integrier– und erreichbar sind
  • einer speziellen intensivpädagogischen Unterstützung bedürfen
  • nicht (mehr) in der Familie/dem Elternhaus leben können
  • innerhalb der Familie besonderer Unterstützung bedürfen
  • innerhalb der stationären Wohngruppe einer Einzelbetreuung bedürfen
  • Probleme mit der Integration in und der Anpassung an die Anforderungen der Gesellschaft haben
  • Selbstverletzendes Verhalten zeigen
  • sozial entwurzelt sind

Im Rahmen dieser Hilfeform sind Unterstützungsangebote zur Verselbstständigung in eigener Wohnung ebenso möglich.

Die Ziele dieser Hilfeform sind unter anderem der Aufbau einer tragfähigen Beziehung, aktuelle Krisenbewältigung und –bearbeitung, die Entwicklung von (neuen) Perspektiven (schulisch/beruflich), Ressourcenaktivierung und Bewusstmachung der Selbstwirksamkeit, Sicherstellung der Grundversorgung.

Die Methoden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelfallhilfe werden individuell auf sie und ihre kognitiven Fähigkeiten abgestimmt. Je nach Alter, sowohl biologisch als auch emotional, Entwicklungsstand, biografischer Hintergrundgeschichte, ggf. Art und Schwere der Traumatisierung, aktueller Lebenssituation und den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen werden die Methoden ausgewählt und angeboten.

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